daylight loft studios event

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

01. Allgemeines
Die Räumlichkeiten des daylight loft studios müssen nach einer Veranstaltung wieder in Originalzustand gebracht und übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde bzw. Mieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb von 1 Werktag abgeschlossen sein. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde zu 50% des vereinbarten Miettagessatzes. Ab dem 2. Tag fallen 100% der jeweiligen Mietkosten an. Ab dem 4. Tag ist es dem Vermieter gestattet, auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand komplett zu räumen und die Gegenstände des Kunden zu entsorgen. Die Vermietung der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände, sowie die Inanspruchnahme von Leistungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

02. Mietzins
Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 9 Stunden in der Zeit von 8:00 und 17:00Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage von Montag bis Freitag. Für Veranstaltungen an Wochenenden oder Feiertagen wird ein Wochenend- / Feiertagszuschlag in Höhe von 25% des vereinbarten Miettagespreis erhoben. Jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime-Zuschlag von 20% des jeweiligen Gesamttagesmietsatzes, inkl. Wochenend- / Feiertagszuschlag erhoben. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

03. Option, Buchung, Stornierung
Optionen können auch mündlich vereinbart werden. Buchungen, Festbuchungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bei Stornierungen die später als 5 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Veranstaltungstermin eingehen werden 50% der Gesamtmiete bei einer Absage 3 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 100% der Gesamtmiete in Rechnung gestellt und fällig.

04. Zusätzliche Leistungen und Kosten
Zusätzliche Leistungen und Kosten sind im Mietzins nicht inbegriffen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit die daylight loft studios dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung gestellt haben, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer vereinbarten Handlingfee in Rechnung gestellt. Die Kosten für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingfee in Rechnung gestellt.

05. Zahlungsbedingungen
a) Bei Auftragseingang und 7 Tage vor Mietbeginn wird eine Kaution von 1000,- € + 60% des gesamt anzunehmenden Mietpreises sofort fällig. Der Mietvertrag wird erst nach Eingang der Zahlung gültig.
b) Der per Schlussrechnung ausgewiesene Rest-Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der AGB's ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

06. Nutzungsbedingungen
Der Kunde / Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen, die sich während der Veranstaltung in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten. Das Nutzungsrecht an der Mietsache steht ausschließlich dem Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der daylight loft studios.
a) Die Räume werden im gereinigten Zustand vermietet. Ein Anspruch auf Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht. Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei Übergabe gerügt so gilt sie vom Kunden als anerkannt.
b) Die Räumlichkeiten, inklusive Boden und Einrichtungsgegenstände dienen dem Fotografieren, Filmen oder dem Event. Sie sind zu diesem Zwecke zu nutzen und sorgfaltig und pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere auf den empfindlichen Boden Rücksicht zu nehmen, die Benutzung von Gaffer Tape und nicht löslichen Klebebändern ist untersagt. Möbel dürfen nur getragen und nicht geschoben werden.
c) Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt.
d) Die Benutzung von Wasser, Sand, Kies, offenes Feuer, Sprühen von Farbe etc. ist strikt untersagt, von Kunstschnee und Nebelmaschine nur nach vorheriger Absprache. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.
e) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte, ist untersagt (z B. Nägel o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten oder offenes Feuer / Feuerwerkskörper).
f) Pfleglicher Umgang mit den hochwertigen, Möbeln, Tischen und Schminkplätzen sowie der hochwertigen Küche wird gewünscht. Der Büro- und Loft-Raum neben dem DAYLIGHTStudio ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.
g) Beim Herauslehnen aus den Fenstern besteht Lebensgefahr! Personen, die sich der Anordnung widersetzen, haften ausdrücklich selbst und Eltern haften für Ihre Kinder! Bei vorsätzlichem Vergehen ist der Vermieter berechtigt nach einmaliger Ermahnung und weiterem Vergehen der jeweiligen Person, diese aus der Räumlichkeit zu verweisen, mit Hinweis auf sein Hausrecht.
h) Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt. Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen. Die daylight loft studios behalten sich das Hausrecht vor und sind berechtigt die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.
i) Der Raum vor dem Eingangsbereich gegenüber dem Lift dient dem Mieter nur als kurzzeitige Abstellfläche z.B. zur Anlieferung. Einen dauernden Anspruch hat er nicht. Es ist dafür zu sorgen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Laute Geräusche und Herumtoben sind strengstens untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
j) Die Toiletten in den Geschossen des Hauses dürfen benutzt werden und sind der Allgemeinheit zugänglich.

07. Haftung des Kunden / Mieters
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für hier entstehende Folgekosten (z.B. Mietausfall).

08. Haftung durch daylight loft studios + Security
Die daylight loft studios haften nicht für Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, Gegenständen des Kunden, Kleidung oder Ähnlichem. Die Haftung für Personenschaden während des Aufenthalts wird ebenfalls ausgeschlossen. Wünscht der Kunde Security, so wird diese von den daylight loft studios in Auftrag und auf Rechnung des Kunden bestellt.

09. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und in den ursprünglichen Zustand des Mietbeginns zurückzuführen. Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten der daylight loft studios. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.

10. Zurückbehaltung / Aufrechnung
Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen stets der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billigender Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hatten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

daylight loft studios
Inhaber Ulli Koebe
Gerichtsstand ist Reutlingen Stand:· 08 / 2011

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